Skip to main content

Mutter und Kindpass

Der Mutter-Kind-Pass soll die gesundheitliche Vorsorge für Mutter und Kleinkind sicherstellen. Die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum 5. Lebensjahr des Kindes werden von mir durchgeführt.

Alle vorgeschriebenen Untersuchungen sind wichtig für Mutter und Kind. Nicht krankenversicherte Frauen müssen sich vor Inanspruchnahme einer Untersuchung von der Gebietskrankenkasse, die für den Wohnort zuständig ist, einen Anspruchsbeleg ausstellen lassen. Mit diesem Beleg können dann in meiner Ordination die jeweiligen vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen kostenlos erhalten.

Details zum Mutter-Kind-Pass erhalten Sie hier:

Fristen

  • Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung der Schwangeren muss grundsätzlich bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche erfolgen.
  • Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung des Kindes muss grundsätzlich in der 1. Lebenswoche vorgenommen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abweichung von den vorgeschriebenen Untersuchungsterminen möglich.

Untersuchungsprogramm für Schwangere

Während der Schwangerschaft sind fünf ärztliche Untersuchungen der Schwangeren vorgesehen:

  • Schwangerschaftswoche bis Ende 16.
  • Schwangerschaftswoche 17. - 20.
  • Schwangerschaftswoche 25. - 28.
  • Schwangerschaftswoche 30. - 34.
  • Schwangerschaftswoche 35. - 38.

Ultraschalluntersuchung

Zusätzlich zu den genannten Untersuchungen wird jeweils eine Ultraschalluntersuchung der Schwangeren empfohlen.

  • Schwangerschaftswoche   8. - 12.
  • Schwangerschaftswoche 18. - 22.
  • Schwangerschaftswoche 30. - 34.

Hebammenberatung in der Schwangerschaft

Zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche besteht die Möglichkeit einer Beratung durch eine Hebamme. Die Beratung beinhaltet Informationen zum Verlauf einer Schwangerschaft, zur Geburt, zum Wochenbett, zum Stillen, über gesundheitsförderndes Verhalten in diesem Zeitraum und über weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

Untersuchungsprogramm für das Kind

In den ersten 14 Lebensmonaten sind fünf ärztliche Untersuchungen des Kindes vorgesehen:

  • 1. Lebenswoche
  •   4. - 7. Lebenswoche
  •   3. - 5. Lebensmonat
  •   7. - 9. Lebensmonat
  • 10. - 14. Lebensmonat
  • 22. - 26. Lebensmonat
  • 34. - 38. Lebensmonat
  • 46. - 50. Lebensmonat
  • 58. - 62. Lebensmonat

Ultraschalluntersuchung

In der 1. und in der 6., 7. oder 8. Lebenswoche des Kindes wird jeweils eine Hüftultraschalluntersuchung empfohlen.

Link auf HELP.gv